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OLG bestätigt Geldbuße wegen Mietpreisüberhöhung
Das Amtsgericht Frankfurt hatte einen Vermieter wegen vorsätzlichen
Forderns einer unangemessen hohen Miete zu einer Geldbuße von
3.000,00 € verurteilt. Das OLG Frankfurt bestätigte diese
Verurteilung nunmehr. Vorliegend hatte ein Vermieter eine 33 qm
große teilmöblierte Einzimmerwohnung in Frankfurt zu einem Mietpreis
von 730,00 € warm vermietet. Auf Anzeige des Mieters ermittelte das
Amt für Wohnungswesen, weil der Verdacht der Mietpreisüberhöhung
bestand. Eine Geldbuße wurde verhängt und nach Einspruch des
Vermieters bestätigte das Amtsgericht den Bußgeldbescheid. Das
Gericht war der Auffassung, dass die Miete unter Berücksichtigung
des Umfangs und der Qualität der mit vermieteten Möbel sowie eines
Aufschlages auf die ortsübliche Vergleichsmiete maximal 379,00 €
betragen dürfe. Der Vermieter habe die angespannte Lage auf dem
Wohnungsmarkt durch das Fordern eines zu hohen Mietpreises
ausgenutzt. Die Miete ist dann unangemessen, wenn sie um mehr als
20% über dem üblichen Entgelt liege.
Das OLG Frankfurt bestätigte die Rechtsauffassung des Amtsgerichts.
OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 01.11.2022 -3 Ss-OWi 1115/22
(Vorinstanz: AG Frankfurt am Main, Urt. v. 13.06.2022-941 OWi 862 Js
17536/22
Quelle: OLG Frankfurt am Main, Pressemitteilung v. 06.12.2022 |
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