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Als Rechtsanwalt für Strafrecht vertrete ich meine Mandanten im gesamten Bundesgebiet. Gerade in diesem Bereich benötigt der Bürger die Fachkompetenz eines Strafverteidigers. Meistens ist es nämlich so, dass der auf diesem Gebiet unerfahrene Mandant sich eines geschulten Vernehmungsbeamten gegenübersieht. Aus Gründen der Waffengleichheit sollten Sie daher bereits im Ermittlungsverfahren die Dienste eines Strafverteidigers in Anspruch nehmen. Sofern die Voraussetzungen für die Beiordnung eines Pflichtverteidigers gegeben sind, übernehme ich in diesen Fällen auch Ihre Pflichtverteidigung.

Es ist unbedingt zu empfehlen, sich gerade bei Maßnahmen wie Verhaftung und Durchsuchung sich eines Rechtsanwalts zu bedienen. In Notfällen bzw. außerhalb der Bürozeiten bin ich für Sie unter der Rufnummer 0177 8878334 erreichbar.

Gerade im Ermittlungsverfahren ist es meist von Vorteil, von seinem Schweigerecht Gebrauch zu machen. Dieses gilt insbesondere auch für eine Ladung zu einer polizeilichen Beschuldigtenvernehmung, zu welcher Sie nicht erscheinen müssen. Erst nach Konsultation mit Ihrem Rechtsanwalt sollten Einlassungen, d.h. Stellungnahmen zu den Anschuldigungen abgegeben werden.

Verteidigungen im Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten werden ebenfalls übernommen. Sofern Sie im Bußgeldverfahren einen Bußgeldbescheid oder einen Anhörungsbogen, z. B. wegen Rotlichtverstoß, Abstandsvergehen etc. erhalten haben, sollten Sie mich kontaktieren. Auch in diesem Stadium gilt das Sprichwort:

„ Reden ist Silber, Schweigen ist Gold.“

Erst nach Akteneinsicht durch einen Verteidiger, sollte auch hier eine Einlassung erfolgen.

Um diesen anspruchsvollen Aufgaben gerecht zu werden, besuche ich regelmäßig Fortbildungsmaßnahmen.

So am 29.01.2011 der fünfstündige Vortrag:

„Verteidigungsstrategien/Verteidigungstaktik“

Referenten: Rechtsanwalt Dr. Wilhelm Krekeler und Rechtsanwältin Elke Werner, Dortmund


sowie am 14.05.2014 das Seminar:

„Verteidigung in der Hauptverhandlung mit Blick auf die Revision“

Referent: Rechtsanwalt Dr. Wilhelm Krekeler, Dortmund


und am 01.07.2015 das Seminar:

„Die psychiatrische Begutachtung im Strafprozesse sowie im sozialgerichtlichen und arbeitsgerichtlichen Verfahren“

Referent: Dr. med. Bernd Roggenwallner


und am 05.11.2016 das Seminar

„Beweiserhebung im Strafverfahren-Tatsachenfeststellung und Beweiswürdigung“

Referent: Oberstaatsanwalt Paul Jansen


und am 25.05.2018 das Seminar

„Praxis und Psychologie der Zeugenvernehmung im Strafverfahren“

Referenten: Prof. Dr. Stephan Barton und Dr. Mechthild John


sowie am 05.12.2018 das Seminar

„Die Verteidigung von Ausländern – Schnittstellen zwischen Migrationsrecht und Strafrecht“

Referent: Dr. Marc Andre Kaulfuß

 

 

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