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Als Rechtsanwalt für Strafrecht vertrete ich meine Mandanten im
gesamten Bundesgebiet. Gerade in diesem Bereich benötigt der Bürger
die Fachkompetenz eines Strafverteidigers. Meistens ist es nämlich
so, dass der auf diesem Gebiet unerfahrene Mandant sich eines
geschulten Vernehmungsbeamten gegenübersieht. Aus Gründen der
Waffengleichheit sollten Sie daher bereits im Ermittlungsverfahren
die Dienste eines Strafverteidigers in Anspruch nehmen. Sofern die
Voraussetzungen für die Beiordnung eines Pflichtverteidigers gegeben
sind, übernehme ich in diesen Fällen auch Ihre Pflichtverteidigung.
Es ist unbedingt zu empfehlen, sich gerade bei Maßnahmen wie
Verhaftung und Durchsuchung sich eines Rechtsanwalts zu bedienen. In
Notfällen bzw. außerhalb der Bürozeiten bin ich für Sie unter der
Rufnummer 0177 8878334 erreichbar.
Gerade im Ermittlungsverfahren ist es meist von Vorteil, von seinem
Schweigerecht Gebrauch zu machen. Dieses gilt insbesondere auch für
eine Ladung zu einer polizeilichen Beschuldigtenvernehmung, zu
welcher Sie nicht erscheinen müssen. Erst nach Konsultation mit
Ihrem Rechtsanwalt sollten Einlassungen, d.h. Stellungnahmen zu den
Anschuldigungen abgegeben werden.
Verteidigungen im Bußgeldverfahren wegen
Verkehrsordnungswidrigkeiten werden ebenfalls übernommen. Sofern Sie
im Bußgeldverfahren einen Bußgeldbescheid oder einen Anhörungsbogen,
z. B. wegen Rotlichtverstoß, Abstandsvergehen etc. erhalten haben,
sollten Sie mich kontaktieren. Auch in diesem Stadium gilt das
Sprichwort:
„ Reden ist Silber, Schweigen ist Gold.“
Erst nach Akteneinsicht durch einen Verteidiger, sollte auch hier
eine Einlassung erfolgen.
Um diesen anspruchsvollen Aufgaben gerecht zu werden, besuche ich
regelmäßig Fortbildungsmaßnahmen.
So am 29.01.2011 der fünfstündige Vortrag:
„Verteidigungsstrategien/Verteidigungstaktik“
Referenten: Rechtsanwalt Dr. Wilhelm Krekeler und Rechtsanwältin
Elke Werner, Dortmund
sowie am 14.05.2014 das Seminar:
„Verteidigung in der Hauptverhandlung mit Blick auf die Revision“
Referent: Rechtsanwalt Dr. Wilhelm Krekeler, Dortmund
und am 01.07.2015 das Seminar:
„Die psychiatrische Begutachtung im Strafprozesse sowie im
sozialgerichtlichen und arbeitsgerichtlichen Verfahren“
Referent: Dr. med. Bernd Roggenwallner
und am 05.11.2016 das Seminar
„Beweiserhebung im Strafverfahren-Tatsachenfeststellung und
Beweiswürdigung“
Referent: Oberstaatsanwalt Paul Jansen
und am 25.05.2018 das Seminar
„Praxis und Psychologie der Zeugenvernehmung im Strafverfahren“
Referenten: Prof. Dr. Stephan Barton und Dr. Mechthild John
sowie am 05.12.2018 das Seminar
„Die Verteidigung von Ausländern – Schnittstellen zwischen
Migrationsrecht und Strafrecht“
Referent: Dr. Marc Andre Kaulfuß
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