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Die Durchsetzung von Ansprüchen sowie die Geltendmachung von Rechten beim Kauf eines Produktes welches mit einem Fehler behaftet ist, gehört zum allgemeinen Zivilrecht.

Des Weiteren gehören Probleme im Zusammenhang mit Verträgen wie z. B. dem Kaufvertrag, Darlehensvertrag, Reisevertrag, Handyvertrag, Werkvertrag, Autokauf oder Leasing etc. zum Zivilrecht.

Bei der Durchsetzung von Rechten und Ansprüchen sowie der Beratung in obigen Angelegenheiten steht Ihnen Rechtsanwalt Huß gerne zur Seite.

Auch im Bereich des Zivilrechts werden laufend Fortbildungsmaßnahmen besucht.

So z. B. der Vortrag am 27.04.2011, ca. 5 Zeitstunden:

„Taktik im Zivilprozess – Vom Auftrag bis zur Zwangsvollstreckung Teil 1: Prozessvorbereitung“

Referent: Vors. Richter am Oberlandesgericht Heiner Beckmann.

 

 

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