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Die Durchsetzung von Ansprüchen sowie die Geltendmachung von Rechten
beim Kauf eines Produktes welches mit einem Fehler behaftet ist,
gehört zum allgemeinen Zivilrecht.
Des Weiteren gehören Probleme im Zusammenhang mit Verträgen wie z.
B. dem Kaufvertrag, Darlehensvertrag, Reisevertrag, Handyvertrag,
Werkvertrag, Autokauf oder Leasing etc. zum Zivilrecht.
Bei der Durchsetzung von Rechten und Ansprüchen sowie der Beratung
in obigen Angelegenheiten steht Ihnen Rechtsanwalt Huß gerne zur
Seite.
Auch im Bereich des Zivilrechts werden laufend Fortbildungsmaßnahmen
besucht.
So z. B. der Vortrag am 27.04.2011, ca. 5 Zeitstunden:
„Taktik im Zivilprozess – Vom Auftrag bis zur Zwangsvollstreckung
Teil 1: Prozessvorbereitung“
Referent: Vors. Richter am Oberlandesgericht Heiner Beckmann.
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